Gericht über Gott /
Revolutionäres Justiztheater in Russland (1917-1930)
Die Russische Revolution war nach 1917 mit dem Analphabetismus in Russland konfrontiert. Es wurden Alphabetisierungskampagnen begleitet von der Elektrifizierung Sibiriens in Gang gesetzt. Die Revolutionsregierung sah aber rasch, dass sie ihre Ansätze nicht in Schriftform und nicht in Form von Paragraphen ins Volk bringen konnte. Die sogenannte „Proletkultbewegung“, die zeitweise mehr Mitglieder aufwies als die Partei, veranstaltete deshalb GERICHTSTHEATER. Auf improvisierten Bühnen wurden die neue Zeit, die neuen Gesetze und Regeln und die zu bekämpfenden Missstände abgehandelt: revolutionäres Gerichtstheater. Eine Vorführung davon im Jahr 1926, „Gericht gegen ein Kurpfuscherin“, beschreibt Walter Benjamin in seinen Moskauer Tagebüchern.
Diese Gerichtstheater verbanden Unterhaltung, Volksbelustigung und Erziehung. Es gab „Gericht gegen Lenin“ (das für diesen positiv ausging), „Gericht gegen einen Erntedeserteur“ oder ein „Gericht über Gott“ und Tausender anderer Gerichtsfälle. In der Gerichtsverhandlung diente das Publikum als Richter, ähnlich wie im jüngst aufgeführten Drama „Terror!“ von Ferdinand von Schirach. In dem „Gericht über Gott“ bestand das Volksvergnügen darin, dass offensichtlich keine ladungsfähige Anschrift für den Angeklagten ermittelt werden konnte. Wenn es ihn nicht gibt, kann er auch nicht verurteilt werden. Am Ende werden an seiner Stelle ein Mullah, ein Rabbi und ein orthodoxer Pope angeklagt.
In der frühen Phase der Revolution, in der diese Form des Gerichtstheaters üblich war, ist man weit entfernt von den Schrecken der Schauprozesse. In ihnen macht sich die Wirklichkeit zum Theater, anstatt dass das Theater die Wirklichkeit abbildet. Dies in grotesker Umkehrung dessen, was das spielerische Gerichtstheater einst war.
Die Slawistin Prof. Dr. Sylvia Sasse, Universität Zürich, berichtet. Spannend und informativ.